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Reform des Bürgergeldes ab Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 tritt die Reform des Bürgergeldes in Kraft. Das bisherige Bürgergeld (SGB II) wird in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. Während der Grundsatz des Förderns und Forderns bestehen bleibt, wird der Fokus im SGB II künftig stärker auf eine schnelle Arbeitsaufnahme gelegt.

Digital dabei – auch im Alter

Die digitale Welt bietet viele Chancen – gerade im Alter: Kontakt halten per Videotelefonie, schnelle Informationen im Internet finden, Arzttermine ausmachen oder Fotos mit der Familie teilen. Doch der Umgang mit dem Smartphone wirft oft Fragen auf. Angehörige haben nicht immer ausreichend Zeit oder man traut sich nicht die Enkel-kinder erneut auf das gleiche Problem anzusprechen.